Krankengeld für Selbständige

Krankengeld für Selbständige

Am 1. Januar tritt die Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in Kraft. Mit diesem Tag entfällt das Krankengeld für Selbständige in seiner gewohnten Form weg.

Es wird nur noch der ermäßigten Beitragssatz angeboten. Krankengeld wird von den Krankenkassen fortan in Form eines Wahltarifs angeboten.

Bei Entscheidung für einen solchen Krankengeld-Wahltarif bindet man sich für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse (kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung). Der Wahltarif ist seitens der Krankenkasse kündbar.

Bei den meisten Krankenkassen gibt es bereits entsprechende Wahltarife. Stellvertretend hierfür seien Barmer Ersatzkasse, GEK, TKK und DAK genannt. Dummerweise unterscheiden sich die jeweiligen Tarife nicht nur in ihrer Kostenstruktur, nein auch die Leistungen sind nur schwer miteinander vergleichbar.

Als einzige Krankengeld für Selbständige-Alternative bleibt der Weg zur privaten Krankenkasse. Diese, da gewinnorientiert, schließt aber nicht mit allen aufnahmewilligen Verträge ab.